FAQ
1. Können Sie kurzfristig Stunden anbieten?
In der Regel kann ich Ihnen kurzfristig vormittags eine einmalige Sprechstunde anbieten. In dieser Sprechstunde klären wir zunächst, ob eine Therapie angezeigt ist.
2. Wie vereinbare ich eine Sprechstunde?
Bitte kontaktieren Sie mich zur Terminvereinbarung ausschließlich telefonisch zu meinen persönlichen Sprechzeiten, die unter der Tel.: 0163-685 77 21 immer aktuell angesagt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es derzeit nicht möglich ist, Neuanfragen per E-Mail oder auf der Mailbox zu beantworten.
3. Was muss ich zur Sprechstunde mitbringen?
- Das Versichertenkärtchen des Patienten
- 50 Minuten Zeit
- ggf. bereits vorliegende Befunde und Diagnosen
- Bitte schicken Sie mir möglichst vorab per Post den ausgefüllten Anamnesebogen (s.u. Downloads), damit wir die Sprechstunde bestmöglich nutzen können.
4. Wer übernimmt die Kosten für Sprechstunde und Therapie?
Alle gesetzlichen Kassen übernehmen die von mir angebotenen Leistungen vollständig. Bitte legen Sie das Versichertenkärtchen des Säuglings/ des Kindes/des Jugendlichen im Erstkontakt und dann jeweils zu Beginn des neuen Quartals vor.
5. Was passiert, wenn ich eine Stunde unabgesagt versäume?
Für eine nicht 48 Stunden im Voraus abgesagte, versäumte (Sprech-)Stunde wird ein privat zu begleichendes Ausfallhonorar fällig.
6. Wie kann ich eine Stunde fristgerecht absagen?
Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf meiner Mailbox unter der 0163-685 77 21 oder kontaktieren Sie mich während meiner telefonischen Sprechzeiten.
7. Gibt es während einer Therapie auch Gespräche mit den Eltern?
Umso jünger das Kind, desto wesentlicher ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Therapeutin für den Therapieerfolg. In der Regel finden Gespräche mit den Bezugspersonen jeweils alle vier Therapiesitzungen statt. Bei Jugendlichen kann die Frequenz nach Absprache variieren.
8. Wir sind uns als Eltern nicht einig, ob das Kind eine Therapie benötigt. Kann das ein Elternteil alleine entscheiden?
Nur wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, denn für eine Inanspruchnahme therapeutischer (Sprech-)Stunden ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten notwendig!
9. Is consultation in English possible?
Yes, consultation and treatment in English are possible. Please contact me under my mobile number (0163-685 77 21) to arrange a consultation hour. Your treatment is usually covered by your german statutory health insurance.